Wir arbeiten ausschließlich auf Basis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Durchführung der Reinigung von Nutz-, Tank- und Silofahrzeugen.
Diese Bedingungen sind Bestandteil unserer sämtlichen zu erbringenden Reinigungsleistungen. Abweichende Vereinbarungen insbesondere widersprechende Geschäftsverbindungen unserer Kunden sowie Nebenabreden, bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.
- Der Auftraggeber und sein Erfüllungsgehilfe sind verpflichtet, den Auftragnehmer vor Beginn der Tankreinigung umfassend und wahrheitsgetreu das letzte Ladegut zu benennen. Dies bestätigt er mit seiner Unterschrift auf der Reinigungsanweisung. Der Auftraggeber haftet dem Auftragnehmer für alle aufgrund unzureichender oder falscher Informationen entstehenden Schäden, gleichgültig ob Ihn ein Verschulden trifft.
- Bei der Reinigung von Tank- und Silofahrzeugen wird der Auftragnehmer unter Einhaltung der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen tätig.
- Der Auftragnehmer entscheidet, ob eine gesonderte Entsorgung eventuell vorhandener Produktreste vorgenommen werden muss. Diese Entsorgung erfolgt auf Kosten des Auftraggebers.
- Das Fahrpersonal des Auftraggebers hat sich von der einwandfrei durchgeführten Reinigung des Behälters, der Schläuche und Armaturen zu überzeugen. Verlässt das gereinigte Fahrzeug den Betriebshof des Auftragnehmers, so gilt die Reinigung als abgenommen.
- Die Reinigung erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung. Im Falle einer nicht mangelfreien Reinigung besteht lediglich ein Anspruch auf erneute Durchführung der Reinigung.
- Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die vor, während oder nach der Reinigung entstehen, insbesondere ist der Ersatz für Mängelfolgeschäden ausgeschlossen.
- Alle Ansprüche gegen den Auftragnehmer, gleichwie aus welchem Rechtsgrund, verjähren in sechs Monaten. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Datum der Reinigung.
- Reinigungsrechnungen sind sofort ohne Abzug zahlbar.
Ist der Auftraggeber über 4 Wochen mit der Bezahlung von Reinigungsleistungen im Rückstand, wird bei weiteren Reinigungen Barzahlung verlangt. Die Lieferungsgegenstände werden unter Eigentumsvorbehalt bis zur vollen Bezahlung geliefert. Der Eigentumsvorbehalt bleibt solange bestehen, bis sämtliche Forderungen des Lieferers aus Ersatzlieferungen und Reparaturen bezahlt sind. - Den Weisungen des Personals insbesondere bei der Ein und Ausfahrt in den Hallen ist unbedingt Folge zu leisten. Wir übernehmen keine Haftung für Schäden, die vor, während oder nach der Reinigung im und am Fahrzeug entstanden sind. Evtl. vorhandene Sonderanbauten sind vor der Reinigung ohne Aufforderung vom Fahrer aus Haftungsgründen zu entfernen.
- Gerichtsstand und Erfüllungsort ist für beide Seiten ist in Heilbronn für die Heilbronner-Tank-Reinigung GmbH sowie in Zeitz für die HTR Zeitz GmbH
- Sollten Teile dieser Reinigungsbedingungen unwirksam sein bzw. werden, so hat dies auf die Gültigkeit der übrigen Bedingungen keine Wirkung. Die Parteien verpflichten sich, die nichtige(n) Bedingung(en) durch wirksame zu ersetzen, welche den gewollten am nächsten kommt.